ELStAM: Steuerzahler können gespeicherte Steuer-Daten prüfen
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Demnächst werden Sie Post von der Finanzverwaltung erhalten. Diese informiert darin über die ab dem 1.1.2012 gültigen Steuer-Daten. Gleichzeitig erhalten Sie die Gelegenheit, ihre "Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale" (ELStAM) zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Das Finanzministerium empfiehlt, Korrekturen zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale über den Postweg einzureichen.
Hintergrund:
Ab 2012 gibt es keine Lohnsteuerkarte auf Papier mehr. Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge werden dann in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. So soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden vereinfacht werden.