Anlage Weinbau (Einkünfte Landwirtschaft)
Wenn Sie als Landwirt selbstständig tätig sind, haben Sie die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) auszufüllen und zusammen mit Ihrer Steuererklärung abzugeben. Sofern Sie Einnahmen aus Weinbau erzielen und nicht buchführungspflichtig sind, müssen Sie zusätzlich die Anlage Weinbau abgeben.