Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Häufig lohnt sich aber dennoch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP.