Anlage 34a (Gewinn von Personengesellschaften)
Gesellschafter einer Personengesellschaft können den auf sie entfallenden Gewinn teilweise oder ganz im Unternehmen belassen. Dieser Entschluss wird mit einer Steuervergünstigung belohnt (§ 34a EStG). Um zu dieser zu gelangen, muss die Anlage 34a ausgefüllt werden.