Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung
Die meisten Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für viele lohnt es sich aber, denn es wartet in der Regel eine Steuererstattung. Aber bis wann müssen Sie in solchen Fällen die Steuererklärung einreichen?
Sie geben Ihre Steuererklärung freiwillig ab, wenn Sie nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind. Verpflichtet sind Sie u.a. in folgenden Fällen:
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Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €.
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Sie haben einen Freibetrag eintragen lassen.
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Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
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Sie haben Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 € bezogen.
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Sie haben parallel bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet.
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Sie haben Kapitalerträge, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
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Als nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen Sie bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Mit der freiwilligen Abgabe der Steuererklärung können Sie sich vier Jahre Zeit lassen.
Mit diesem Rechner können Sie sich ganz einfach ausrechnen, bis wann Ihre freiwillige Steuererklärung beim Finanzamt sein muss.