Dienst- und Firmenwagen

Wie Arbeitnehmer weniger Steuern zahlen

Dienst- und Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Steuern zahlen
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Ein Firmen- oder Dienstwagen vom Arbeitgeber, das ist eine schicke Sache - vor allem dann, wenn Sie ihn auch privat nutzen dürfen. Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung hinterlässt er allerdings deutliche Spuren.

Wie viel Steuer Sie an das Finanzamt zahlen müssen, hängt davon ab, nach welcher Methode der steuerpflichtige Nutzungswert berechnet wird:
  • Meist wenden Arbeitgeber die pauschale 1%-Regelung an, weil sie so schön einfach ist.
  • Günstiger für viele ist aber die Fahrtenbuchmethode. Wie der Name schon sagt müssen Sie sich hier aber die Mühe machen und ein Fahrtenbuch führen.
Was für Sie vorteilhafter ist und wie Sie in Ihrer Steuererklärung zur günstigeren Methode wechseln, erfahren Sie in unserem Beitrag. Wir helfen Ihnen dabei, die Steuer- und Abgabenlast zu senken. Informieren Sie sich, was hier alles möglich ist. Denn oft versteuert das Finanzamt zu viel.

Aus dem Inhalt:
  • Pauschalmethode: So funktioniert die 1%-Regelung
  • Fahrtenbuch führen: Wie mache ich es richtig?
  • Was ist günstiger: Pauschal- oder Nachweismethode?
  • Kann ich eine Nutzungsvergütung, Betriebskosten oder einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten steuerlich absetzen?
  • Verbilligter Kauf des Firmenwagens: Was muss ich versteuern?
  • Leasingfahrzeuge, Garagengeld, Unfallkosten und andere Sonderfälle
Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

Wichtig:
Diese Informationen sind im Loseblattwerk "Steuertipps für Angestellte, Lehrer und Beamte, auf der "Steuer-Spar-Erklärung plus"sowie im "Steuer-Spar-Berater" bereits enthalten.

Empfehlung:
Wenn Sie zum Schluss kommen, dass die Fahrtenbuchmethode für Sie vorteilhaft ist, können Sie hier das Steuertipps Fahrtenbuch bestellen. Es erfüllt alle Anforderungen des Finanzamt und passt garantiert in jedes Handschuhfach!