Wie mache ich eine Steuererklärung für eine Photovoltaikanlage und wo trage ich diese ein?
Sofern Sie keine Gewinne mit Ihrer Photovoltaikanlage erzielen, müssen Sie auch keine Steuererklärung dafür abgeben und können die sogenannte Vereinfachungsregel nutzen. Hierbei geht der Fiskus davon aus, dass Sie während der gesamten Betriebsdauer keinen Gewinn mit der Photovoltaikanlage erzielen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch selbst genutzter Solarstrom steuerrechtlich als Einnahme gilt und dem Finanzamt mitgeteilt werden muss. Einkommensteuer fällt ebenfalls an, wenn Sie Teile Ihres erzeugten Solarstrom in das Stromnetz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Der Verkauf des Stroms sieht das Finanzamt nämlich als unternehmerische Tätigkeit an, die entsprechend versteuert werden muss.
Sie sollten daher immer prüfen, ob Sie mit Ihrer PV-Anlage – abzüglich der Kosten für die Investition und den Betrieb – Erlöse erzielen. Ist das der Fall, müssen Sie den Gewinn versteuern und mit Ihrer Steuererklärung auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Photovoltaikanlage abgegeben. Zusätzlich müssen Sie die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ausfüllen und dort den Wert Ihres Eigenverbrauchs und den Umsatz aus dem verkauften Solarstrom sowie sämtliche mit der PV-Anlage in Verbindung stehenden Kosten eintragen. Die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben ergeben den zu versteuernden Gewinn.