Fakten&Tipps-Newsletter vom 1.3.2012
Liebe Leserin, lieber Leser,
neuerdings haben Sie das Recht, sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne größere Einbußen beim Gehalt hinnehmen zu müssen. Dazu finanziert der Arbeitgeber diese Familienpflegezeit mit Hilfe des Staats teilweise vor.
Wenn Sie beispielsweise Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte verringern, erhalten Sie weiterhin drei Viertel Ihres Gehalts gezahlt. Zum Ausgleich erhalten Sie anschließend eine entsprechende Zeit lang auch nur drei Viertel Ihres Gehalts für die volle Arbeitszeit.
Doch was passiert, wenn Sie arbeitsunfähig werden, während Sie pflegen und gar nicht mehr den Gehaltsvorschuss abarbeiten können?
Für diesen Fall müssen Sie eine Versicherung abschließen. Wie das geht, lesen Sie in unserer News.
Weitere interessante Themen für Sie in dieser Ausgabe:
- Mehr Betriebsrente: Betriebliche Übung auch im Alter
- Schadenersatz über den Zeitwert hinaus möglich
- SteuerErklärung 2011 für Rentner und Pensionäre
- Solarkredit: Photovoltaikanlage mit einem günstigen Darlehen finanzieren
Bis zum nächsten Mal!
Ihre Steuertipps-Redaktion
Was passiert, wenn Mama arbeitsunfähig wird, während sie Oma pflegt?
Bereits heute sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Mehrheit möchte in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige - häufig Frauen. Das neue Familienpflegezeitgesetz, das zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist, soll Pflege und Beruf besser vereinbar machen. So können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren.
Mehr Betriebsrente: Betriebliche Übung auch im Alter
Eine betriebliche Übung kann durch die Erbringung von Versorgungsleistungen an bereits im Ruhestand befindliche Versorgungsempfänger entstehen. Durch die Zahlung kann ein Anspruch zugunsten der Betriebsrentner begründet werden. So jedenfalls entschied das Bundesarbeitsgericht am 23.8.2011 (BAG Az. 3 AZR 650/09) in einem Streitfall.
Schadenersatz über den Zeitwert hinaus möglich
Stellen Sie sich vor, bei einem Verkehrsunfall geht Ihnen Ihre Brille kaputt. Sie sind schuldlos. Deshalb wird Ihnen von der Versicherung des Unfallverursachers u.a. die Brille ersetzt, allerdings nach Abzug des "Vorteils", den Sie dadurch haben, dass Sie nun eine neue Brille besitzen. Ergo müssen Sie bei der neuen Brille zuzahlen, obwohl Sie möglicherweise gar keine neue Brille brauchen und nie daran gedacht haben, sich eine neue zu besorgen. Das ist ärgerlich, und nach einem Urteil des Landgerichts Münster vom 13.5.2009 müssen Sie einen solchen Abzug "neu für alt" nicht unbedingt hinnehmen.
SteuerErklärung 2011 für Rentner und Pensionäre
Dieses Ratgeber-Buch nimmt sich des brisanten Themas der Rentenbesteuerung an. In kompakter und verständlicher Weise erklärt es, was Rentner und Pensionäre wirklich wissen müssen.
Der Steuerratgeber erklärt:
- Muss jetzt jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
- Was Beamtenpensionäre und Betriebsrentner beachten müssen
- Die Folgen von Altersteilzeit und Abfindungen
- Nebenbeschäftigung im Vorruhestand
- Und vieles mehr...
Das Steuerprogramm auf CD-ROM berechnet:
- Einkommensteuererklärung 2011 für alle Einkunftsarten
- Viele amtliche Formulare zum Selbstausfüllen am Bildschirm
- Elektronische Steuererklärung per Internet (ELSTER) – jetzt auch mit digitaler Signatur
- EingabeCheck mit Fehlerprüfung
- Und vieles mehr...
Solarkredit: Photovoltaikanlage mit einem günstigen Darlehen finanzieren
Immer mehr Privathaushalte entscheiden sich dafür, eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach installieren zu lassen. Ein Darlehen für dieses Vorhaben wird als Solarkredit bezeichnet und ist derzeit zu günstigen Konditionen erhältlich.
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