Steuerrechner

Formulare

Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.

Suchergebnisse

  • Erbschaftsteuererklärung: Der Mantelbogen als Basis

    In der Erbschaftsteuererklärung muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen angegeben werden. Darüber hinaus sind Vorschenkungen zu erklären, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen. Nach dem Erbschaftsteuergesetz müsste eigentlich jeder Erbe eine eigene Steuererklärung abgeben und den gesamten Nachlass des Verstorbenen darlegen.

  • Erbschaftsteuer: Wann Sie die Anlage Erwerber brauchen

    In bestimmten Fällen müssen Sie neben dem Mantelbogen eine Anlage Erwerber abgeben: Sie haben bei einem Erbfall einen Anteil am Nachlass erhalten oder sind durch ein Vermächtnis, einen Erbvertrag, die Geltendmachung eines Pflichtteils oder z. B. durch Begünstigungen in einer Lebensversicherung des Verstorbenen aufgrund des Todes des Erblassers bereichert.

  • Steuerklasse II: Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Wenn Sie die Vergünstigungen der Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie zum einen alleinerziehend sein und zum anderen auch mindestens ein Kind zu versorgen haben, das dauerhaft bei Ihnen im Haushalt gemeldet ist. Zudem müssen Sie das Kindergeld für das Kind erhalten. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, lohnt sich der Wechsel.

  • Muster: Empfangsvollmacht

    Mit einer Empfangsvollmacht können Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt an einen Empfangsbevollmächtigten senden lassen.

  • Kindergeld: Anträge und Anleitungen

    Wenn Ihr Kind auf die Welt kommt, erhalten Sie Kindergeld. Aber das gibt es nicht automatisch, sondern: Kindergeld muss beantragt werden. Ohne Antrag kein Kindergeld! Den Antrag müssen Sie schriftlich stellen. Das heißt für Sie: Antrag ausfüllen, Unterschrift nicht vergessen und per Brief an die Familienkasse schicken oder persönlich dort abgeben.

  • Amtliche Spendenmuster

    Für die steuerliche Anerkennung der geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, fachlich korrekt Zuwendungsbestätigung genannt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden. Dazu hat die Finanzverwaltung je nach Spendenempfänger und Art der Zuwendung 18 unterschiedliche Muster geschaffen ( BMF-Schreiben vom 7.11.2013, BStBl. 2013 I S. 1333 ):

  • Die vereinfachte Einkommensteuererklärung: Arbeitserleichterung für Durchschnitts-Steuerzahler

    Die reguläre Steuererklärung ist so gestaltet, dass sie jede erdenkliche Einkommensart umfangreich abfragen kann. Das bedeutet für den Einzelnen allerdings auch, dass die Einkommensteuererklärung lang, oft kompliziert und nicht intuitiv auszufüllen ist. Da viele Angaben für den regulären Angestellten nicht relevant sind, kann dieser unter bestimmten Umständen auch eine vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben.