Erbschaftsteuererklärung: Der Mantelbogen als Basis
In der Erbschaftsteuererklärung muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen angegeben werden. Darüber hinaus sind Vorschenkungen zu erklären, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen. Nach dem Erbschaftsteuergesetz müsste eigentlich jeder Erbe eine eigene Steuererklärung abgeben und den gesamten Nachlass des Verstorbenen darlegen.