Vorsicht bei Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen

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Wenn Sie als Selbstständiger Ihr Privatauto für geschäftliche Fahrten benutzen, wissen Sie dann ungefähr, zu wie viel Prozent Sie Ihren Privatwagen beruflich nutzen? Das sollten Sie – denn schnell wird aus einem Privatfahrzeug ungewollt ein Firmenwagen!

Wenn Sie ein Auto zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, gehört es automatisch zum notwendigen Betriebsvermögen – weitere Erklärungen oder Buchungen sind nicht erforderlich. Das bestätigte der BFH im Fall eines selbstständigen Rechtsanwalts, der der Meinung war, er habe den Wagen ja nicht ausdrücklich ins Betriebsvermögen eingelegt und in sein Anlagenverzeichnis aufgenommen (Beschluss vom 13.5.2014, Az. III B 152/13). Egal, sagten die Richter: Was zählt, ist allein der Anteil der betrieblichen Nutzung. Wenn diese mehr als 50 % beträgt, wechselt der Pkw automatisch die Seiten und wird vom Privat- zum Firmenwagen.

Warum ist der Wechsel so ärgerlich?

Wenn Sie mit Ihrem privaten Pkw geschäftliche Fahrten unternehmen, können Sie die Reisekostenpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen. So kommt oft eine stolze Summe für die Steuererklärung zusammen.

Ein Geschäftswagen wird dagegen komplett anders behandelt – und wenn Sie kein Fahrtenbuch geführt haben, das Sie dem Finanzamt vorlegen können (wer tut das schon bei einem – vermeintlich – privaten Fahrzeug?), dann wendet das Finanzamt zur Ermittlung und Versteuerung des Privatanteils die 1 %-Methode an.

Die mit der Kilometerpauschale ermittelten Betriebsausgaben werden gestrichen und der Privatanteil rückwirkend nach der 1 %-Methode ermittelt. Bei älteren Fahrzeugen kommt es dann oft zur sogenannten Kostendeckelung - und die führt dazu, dass sich trotz vieler betrieblich gefahrener Kilometer keine Fahrzeugkosten steuerlich auswirken.

Dagegen hilft nur eines: Halten Sie jedes Jahr die Gesamtfahrleistung fest und achten Sie darauf, dass die betrieblichen Fahrten unter der Grenze von 50 % bleiben. Dann haben Sie zwar weniger Betriebsausgaben, als wenn Sie deutlich mehr Kilometer abrechnen und damit ungewollt über die Grenze kommen – aber diese Betriebsausgaben sind Ihnen wenigstens sicher.

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