GWG bis 2007

Die steuerlichen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die für Anschaffungen bis zum 31.12.2007 geltenden Regeln finden Sie in unserem Beitrag GWG bis 2007, der folgenden Inhalt hat:


I.


Die Sofortabschreibung bringt Liquiditätsvorteile

II.

Für welche Gegenstände gibt es die Sofortabschreibung?

1.

2.
3.
4.

Es muss sich um einen abnutzbaren, beweglichen Gegenstand des
Anlagevermögens handeln
Ein GWG muss selbstständig nutzbar sein
Ein GWG darf nicht mehr als 410,00 € kosten
Für die Sofortabschreibung gibt es keine Obergrenze

III.

Bei welchen Vorgängen gibt es die Sofortabschreibung?

1.
2.

Kauf von neuen oder gebrauchten Gegenständen
Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen

IV.

Welche Formvorschriften müssen Sie beachten?

V.

Wann können Sie die Sofortabschreibung geltend machen?

1.
2.

Die Sofortabschreibung ist nur im Jahr der Anschaffung möglich
Sie können sich statt der Sofortabschreibung auch für die Normalabschreibung entscheiden

VI.

Rechtsprechung zur GWG-Sofortabschreibung

Hier geht es zum Beitrag GWG bis 2007.

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