Bilanzierung: Erleichterungen für Kleinstunternehmen in Sicht
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Die Europäische Union hat Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen auf den Weg gebracht. Ziel der sogenannten Micro-Richtlinie ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen.
Gerade für als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte mit geringem Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern stellen die Bilanzregelungen eine große Belastung dar. Die Richtlinie, die jetzt von Deutschland umgesetzt werden muss, enthält u.a. folgende Erleichterungen:
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Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten. Kleinstunternehmen dürfen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.
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Einschränkung der Veröffentlichungspflicht. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben werden.
Wer profitiert davon?
Von den Befreiungen profitieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten:
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350.000,00 € Bilanzsumme,
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700.000,00 € Jahresumsatz und
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zehn Mitarbeiter.