Privatanteil des Betriebs-Pkw nach der 1 %-Methode

Wenn ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich nutzt und er kein Fahrtenbuch führt, muss er die private Nutzung pauschal nach der 1 %-Methode versteuern. Der monatliche Privatanteil beträgt dabei 1 % des Listenpreises. Unser Beitrag macht Sie mit diesem Verfahren vertraut, zeigt Ihnen, wo Sie aufpassen müssen und weist Sie auf günstige Alternativen hin. Wir sagen Ihnen, warum sich manchmal der Betriebsausgabenabzug erhöhen lässt, indem die betriebliche Nutzung reduziert wird. Und wir geben beispielsweise Antwort auf folgende Fragen:

  • Für wie viele Fahrzeuge ist der Pauschalwert anzusetzen?

  • Welche Fahrten sind mit dem 1 %-Wert abgegolten?

  • Was kann man tun, wenn der Privatanteil höher ist als die tatsächlichen Kosten?

  • Wie wirken sich die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb aus?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen nicht nur Einkommensteuer, sondern auch noch Umsatzsteuer auf die private Nutzung zahlen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie jedes Jahr ein paar hundert Euro Umsatzsteuer sparen, indem Sie nicht die pauschale 80 %-Berechnungsmethode der Finanzverwaltung anwenden. Nehmen Sie als Bemessungsgrundlage besser die vorsteuerbelasteten Kosten, die anteilig durch die betriebliche Nutzung entstehen. Das kostet nicht viel Zeit und ist sehr lohnend.

Diesen Beitrag haben schon 47 Personen gekauft  |  Datum: 23.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Voraussetzung: Betriebliche Nutzung über 50 %
  • 2.2 Welche Rolle spielt der Fahrzeugtyp?
  • 2.3 Für wie viele Pkw ist der 1 %-Wert anzusetzen?
  • 3.1 Bemessungsgrundlage: Listenpreis des Pkw
  • 3.2 Welche Fahrten sind mit dem 1 %-Wert abgegolten?
  • 3.3 Welche Kfz-Kosten sind durch die 1 %-Regelung abgegolten?
  • 3.4 So rechnen Sie bei einem Fahrzeugwechsel
  • 3.5 Wenn der Pkw nicht jeden Monat genutzt wird
  • 4.1 Wenn der Privatanteil höher ist als die Gesamtkosten
  • 4.2 Worauf Sie bei den Gesamtkosten achten sollten
  • 5.1 Berechnung der Umsatzsteuer
  • 5.2 Umsatzsteuer wird nur auf vorsteuerbelastete Kosten fällig
  • 5.3 Am einfachsten: 1 %-Wert als Ausgangspunkt
  • 5.4 Oft günstiger: Kostenschätzung bei der Umsatzsteuer
  • 5.5 Weniger Umsatzsteuer durch Aufzeichnung der Fahrten
  • 6.1 Nur die Entfernungspauschale ist abziehbar
  • 6.2 Nicht abziehbare Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  • 6.3 Nicht abziehbare Betriebsausgaben für Fahrten bei doppelter Haushaltsführung
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