Privatanteil des Betriebs-Pkw bei Verzicht auf Fahrtenbuch
Nutzt ein Selbstständiger einen Pkw zu mindestens 10 % und zu höchstens 50 % betrieblich und hat er das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet, so liegt gewillkürtes Betriebsvermögen
vor. In diesem Fall ist die Ermittlung des Privatanteils über die 1 %-Methode ausgeschlossen. Der Privatanteil ist vielmehr nach den auf die nachgewiesene private Nutzung entfallenden tatsächlichen Kosten zu berechnen. Um die Berechnung dieses Wertes geht es in unserem Beitrag.
Zum Glück sind die Anforderungen der Finanzverwaltung nicht so hoch. Ein zeitaufwendiges, permanent geführtes Fahrtenbuch wird hier nicht verlangt. Formlose Aufzeichnungen über die Fahrten genügen. Auch Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten werden akzeptiert. Vom einmal ermittelten Prozentsatz der privaten Nutzung dürfen Sie aus Vereinfachungsgründen auch in den Folgejahren ausgehen.
Ein ausführliches Berechnungsbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie anhand der nachgewiesenen Privatnutzung den Privatanteil ermitteln, den Sie als fiktive Betriebseinnahme in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigen müssen. Auch die Berechnung der Umsatzsteuer wird detailliert erklärt.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Privatanteil bei notwendigem Betriebsvermögen: Wahlrecht
- 1.2 Privatanteil bei gewillkürtem Betriebsvermögen
- 1.3 Nachweis der betrieblichen Nutzung
- 2.1 Einkommensteuerlicher Privatanteil
- 2.2 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
- 2.3 Umsatzsteuer auf den Privatanteil
- 2.4 Schätzung der privaten Nutzung