Privatanteil beim Betriebs-Pkw mit Fahrtenbuch
Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.
Der Zweck eines Fahrtenbuches ist es, damit Steuern zu sparen. Doch die Anforderungen sind hoch. Viele Fahrtenbücher werden vom Finanzamt verworfen. Damit es Ihnen nicht auch so geht, sollten Sie von vornherein wissen, worauf es ankommt. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Wir sagen Ihnen, welche Angaben bei welchen Fahrten erforderlich sind. Und Sie erfahren, wie ein Finanzbeamter Ihr Fahrtenbuch überprüfen kann, etwa durch den Abgleich mit Tankquittungen, Reisekostenbelegen, Werkstattrechnungen oder einem Routenplaner.
Ein ausführliches Berechnungsbeispiel zeigt schließlich, wie Sie über Ihr Fahrtenbuch den Privatanteil und die darauf zu zahlende Umsatzsteuer berechnen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Nur mit einem Fahrtenbuch entgehen Sie der 1 %-Methode
- 1.2 Wann ein Fahrtenbuch Vorteile bringt
- 1.3 Wahlrecht zwischen 1 %-Methode und Fahrtenbuch-Methode
- 1.4 Steuervergünstigungen setzen ein Fahrtenbuch voraus
- 2.1 Zentrale Kriterien: lückenlos, zeitnah, geschlossene Form
- 2.2 Elektronisches Fahrtenbuch: Änderungen dokumentieren
- 2.3 Aufbau des Fahrtenbuchs
- 3.1 Erforderliche Angaben
- 3.2 Muster eines Fahrtenbuchs
- 3.3 Erleichterungen bei bestimmten Berufen
- 4.1 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
- 4.2 Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
- 4.3 Privatfahrten
- 4.4 Fahrten in Zusammenhang mit anderen Einkünften
- 5.1 Warum eine Kontrolle erfolgt
- 5.2 Wie ein Fahrtenbuch überprüft werden kann
- 5.3 Wenn Ihr Fahrtenbuch verworfen wird
- 6.1 Anteil der Privatfahrten
- 6.2 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Privatanteils
- 6.3 Umsatzsteuer auf den Privatanteil
- 6.4 Ausführliches Berechnungsbeispiel