Abwrackprämie: Fiskus schaut bei Selbstständigen genau hin
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Eigentlich gab es die Abwrackprämie nur für Privatpersonen. Durch einen kleinen Kniff haben auch Selbstständige von ihr profitiert. Das ist der Finanzverwaltung jetzt aufgefallen.
Einige Unternehmer und Freiberufler haben das neue Auto offiziell privat erworben und erst anschließend in Betrieb, Praxis oder Kanzlei eingelegt. Das war natürlich nicht erlaubt - und blieb auch der Finanzverwaltung nicht verborgen.
Die OFD Hannover weist in einem aktuellen Erlass darauf hin, dass Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfer bei dem Besuch von Selbstständigen ganz genau in die Buchführung schauen sollen: Ergibt sich aus dieser der Verdacht auf einen Missbrauch bei der Gewährung der Umweltprämie, wird das BAFA informiert (Az. S 0132 - 29 - StO 142).
Hintergrund:
Bis Mitte September 2009 gab es im Rahmen des Konjunkturpakets II 2.500 Euro Umweltprämie, wenn der schon mindestens neun Jahre alte Pkw verschrottet und im Gegenzug ein neuer umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm gekauft wurde. Die Prämie konnte nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie nur von Privatleuten in Anspruch genommen werden, nicht aber von Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften.