Kleinunternehmer
Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung. Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach festzustellen, ob man zum Kreis der von der Kleinunternehmer-Regelung begünstigten Unternehmer gehört. Da ist zunächst die Frage, wie der Gesamtumsatz eines Unternehmers ermittelt wird. Denn schließlich darf der Vorjahres-Umsatz eines Kleinunternehmers 17.500,00 € nicht überschritten haben.
Ein weiterer Punkt ist die besondere Bedeutung des Jahreswechsels. Verlieren Sie aufgrund der Höhe Ihres Umsatzes den Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie Ihre Leistungen ab dem 1.1. des neuen Jahres der Umsatzsteuer unterwerfen. Das Problem dabei: Das Finanzamt teilt Ihnen den Übergang zur Regelbesteuerung gewöhnlich erst Monate oder Jahre später mit. Sie müssen Ihren umsatzsteuerlichen Status also immer selbst im Blick haben, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Mit unserem Beitrag Kleinunternehmer
stellen wir Ihnen einen wertvollen Ratgeber zur Seite, der Ihnen Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Kleinunternehmer-Status liefert.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Gesamtumsatz ermitteln
- 2.2 Umsatzsteuer stets berücksichtigen
- 2.3 Umsatz: Vorjahr bis 17.500,00 €, Folgejahr bis 50.000,00 €
- 2.4 Umsatz: Vorjahr über 17.500,00 €
- 2.5 Bedeutung des Jahreswechsels
- 2.6 Folgen bei stark schwankenden Umsätzen
- 2.7 Sonderregeln für Existenzgründer
- 3.1 Auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten
- 3.2 Gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen
- 3.3 Umsatzsteuer-Jahreserklärung oft entbehrlich
- 3.4 Abgabe von Steueranmeldungen in besonderen Fällen
- 4.1 Argumente für die Option zur Regelbesteuerung
- 4.2 Argumente gegen die Option zur Regelbesteuerung
- 4.3 Auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten
- 4.4 Frist für die Abgabe der Verzichtserklärung
- 4.5 Widerruf des Verzichts möglich
- 4.6 Option bindet den Unternehmer mindestens fünf Jahre
- 5.1 Von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung
- 5.2 Von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung