Erste Schritte bei der Existenzgründung: Beratung und Finanzierung

1. Expertenrat einholen

Jedes Jahr gibt es eine Vielzahl von Unternehmensgründungen, mit denen oft große persönliche Hoffnungen verbunden sind. Leider gibt es aber auch eine ständige Zunahme von Unternehmenspleiten – ca. 50 % der Neugründungen überstehen die kritischen ersten fünf Jahre nicht. Zu den wichtigsten Ursachen für die Pleite junger Unternehmen zählen falsche Finanzierung und Mangel an Informationen.

Auch wenn Sie bereits Unternehmer sind, können Sie auf den folgenden Seiten viele wertvolle Informationen finden. Denn die meisten Angebote zu Finanzierung und Beratung gelten nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für bestehende Unternehmen. Dann geht es nämlich um die Existenzfestigung, die schließlich genauso wichtig ist.

Leider nutzt nur etwa jeder zehnte Existenzgründer eine professionelle Gründungsberatung durch Fachleute. Damit aber fehlt vielen nicht nur dringend notwendiges Fachwissen, sondern sie verbauen sich auch den Weg zu öffentlich geförderten Existenzgründungsdarlehen. Denn staatliche Mittel werden nur dann gewährt, wenn der Existenzgründer das Gutachten eines Fachmanns vorlegen kann, wonach sein Vorhaben eine tragfähige Existenz verspricht (Tragfähigkeitsbescheinigung). Und zu einem solchen Gutachten kommt man eben nur über die Existenzgründungsberatung von dazu geeigneten Institutionen oder Personen.

Bei einer Existenzgründungsberatung werden im Allgemeinen folgende Themen abgeklopft:

Sind Sie überhaupt ein Unternehmertyp?

  • Haben Sie die notwendigen beruflichen Erfahrungen (fachlich und kaufmännisch)?

  • Wird Ihr Vorhaben durch Ihre Familie unterstützt?

  • Haben Sie ein finanzielles Polster?

  • Sind Sie bereit, in der Gründungsphase auch über 40 Stunden in der Woche hinaus zu arbeiten?

  • Halten Sie Stress und finanzielle Unsicherheit aus?

  • Sind Sie risikobereit?

Stimmt Ihr Unternehmenskonzept?

  • Welches Produkt oder welche Dienstleistung wollen Sie verkaufen?

  • Wer sind Ihre potenziellen Kunden?

  • Was für Konkurrenten haben Sie?

  • Stimmt der Preis?

  • Wie viel Umsatz müssen Sie machen, wenn Sie von Ihrem Unternehmen leben wollen?

  • Stimmt der vorgesehene Standort?

  • Wie machen Sie Ihr Produkt bekannt (Marketingstrategie)?

Investitions- und Finanzplanung

  • Wie viel Fremdkapital brauchen Sie?

  • Wann müssen Sie welche Investitionen vornehmen?

  • Drei-Jahres-Vorausschau auf die Entwicklung von Kosten, Umsatz, Gewinn und Liquidität.

Für so manche Existenzgründer mögen diese Fragen unangenehm oder sogar lästig sein, denn sie zwingen dazu, sich auf den Boden der Realität zu begeben. Aber bedenken Sie, dass Konzeptionsfehler in der Gründungsphase sich später häufig nicht mehr korrigieren lassen. Und mithilfe von erfahrenen Fachleuten lassen sich solche gravierenden Fehler (z.B. zu niedriger Ansatz von Material- oder Personalkosten) oft vermeiden.

Wenn Sie für Ihr Vorhaben gar kein Fremdkapital brauchen und deshalb nicht auf öffentliche Finanzmittel angewiesen sind, womöglich überhaupt kein finanzielles Risiko damit eingehen, müssen Sie natürlich nicht unbedingt zur Existenzgründungsberatung gehen. Sie sollten dann aber wenigstens für sich persönlich diese Fragen durchgehen, die eine Art Checkliste für alle wichtigen Probleme darstellen. Und natürlich sollten Sie ehrlich zu sich sein, auch wenn es unangenehm ist!

Hier gibt es weitere Informationen

Beim Bundeswirtschaftsministerium (Referat Öffentlichkeitsarbeit) können Sie kostenlos die Broschüre Starthilfe – Der erfolgreiche Schritt in die Selbstständigkeit anfordern.

Außerdem gibt es eine Vielzahl von Büchern und Broschüren zu diesem Thema, die alle weitgehend ähnlich aufgebaut sind.

2. Informationsquellen

Am besten ist es, wenn Sie sich bereits einige Monate vor der geplanten Betriebseröffnung um die Beschaffung von Informationen kümmern. Holen Sie sich möglichst zuerst allgemeine Informationen und gehen Sie erst anschließend zu einer Einzelberatung.

Kosten, die Ihnen durch Ihre Informationssuche entstehen, können Sie bereits als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, auch wenn Sie Ihren Betrieb erst im Folgejahr eröffnen. Dazu gehören z.B. Seminargebühren, Bücher, Eintrittskarten, Fahrtkosten usw. Sammeln Sie also rechtzeitig Belege und machen Sie Aufzeichnungen, um die betrieblich veranlassten Fahrten nachweisen zu können.

2.1 Existenzgründungs-Seminare

Diese meist eintägigen, recht preisgünstigen Gruppenseminare werden vor allem von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie anderen Dachverbänden angeboten.

2.2 Existenzgründungs-Messen

Solche Messen werden inzwischen im gesamten Bundesgebiet organisiert, wobei sich meist viele verschiedene Organisationen (wie z.B. Banken, Krankenkassen, Dachverbände) daran beteiligen. Hier gibt es Infos über Finanzierungsmöglichkeiten, Franchise-Konzepte und die neueste Fachliteratur. Sie können Kontakte knüpfen zu anderen Existenzgründern (Netzwerke) oder Unternehmensberatern. Sie erhalten die Adressen staatlicher Beratungsstellen, es gibt Vorträge über erfolgreiche Unternehmensgründungen usw.

2.3 Universitäten mit Existenzgründungs-Lehrstuhl

Viele Existenzgründungen erfolgen heute durch Studenten – zum Teil bereits während des Studiums oder im Anschluss daran. In letzter Zeit sind an Universitäten und Fachhochschulen spezielle Existenzgründungs-Lehrstühle entstanden, die meist innerhalb der betriebswirtschaftlichen Fakultät angesiedelt sind, aber natürlich auch den Studenten anderer Fakultäten offenstehen (z.B. Uni Berlin, Dresden, Karlsruhe, Köln, Mannheim und viele andere). So können Sie sich bereits als Student auf die Probleme einer selbstständigen Tätigkeit vorbereiten.

2.4 Branchenspezifische Informationen durch Wirtschaftsverbände

Die Dachorganisationen der großen Wirtschaftsverbände bieten teilweise Spezialinformationen zu bestimmten Wirtschaftsbereichen an (z.B. durchschnittliche Kostenstruktur der Betriebe, durchschnittliche Rohgewinne, genaue Marktanalysen und Standortbestimmungen, Tarifverträge, Unternehmensvergleiche, Umsatzentwicklungen usw.). Diese detaillierten Fachinformationen sind für jeden Existenzgründer äußerst wertvoll. Adressen finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Beispiel:

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gibt einen Leitfaden für Existenzgründer im Gastgewerbe heraus, der eine Fülle von Spezialinformationen zu diesem Bereich enthält: zum Beispiel Hinweise zum Abschluss von Pacht- oder Bierlieferverträgen, auf die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Gaststättenbereich usw.

2.5 Informationszentren für Neugründungen im technologisch-innovativen Bereich

Da Firmen im technologisch-innovativen Bereich für die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Landes besonders wichtig sind, gibt es ein dichtes Netz von Beratungs- und Kontaktagenturen. Vor allem in den neuen Bundesländern existiert inzwischen eine Vielzahl von Technologieagenturen. Informationen und Adressen erhalten Sie beim Landeswirtschaftsministerium.

2.6 Spezielle Angebote für Hochschul-Absolventen

Für Hochschüler und Wissenschaftler gibt es das Programm EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft des Bundswirtschaftsministeriums (BMWi; www.exist.de). Es unterstützt Gründer und Projekte von Hochschulen. Das Förderprogramm steht auf drei Säulen:

  • EXIST III fördert Projekte von Hochschulen und außeruniversitären öffentlichen Forschungseinrichtungen, die ein Qualifizierungs- und Unterstützungsangebot für wissenschaftsorientierte Gründungen aufbauen.

  • EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung individueller technologieorientierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern.

  • EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.

In vielen Städten gibt es Gemeinschafts-Initiativen von Hochschulen, Kommunen und Industrie, um beispielsweise Labore gemeinschaftlich zu nutzen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Hochschule danach.

2.7 Spezielle Angebote für Gründungen im sozialen Bereich

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird bis 2030 um etwa 58 % zunehmen, schätzt das Statistische Bundesamt in einer Studie aus dem Jahr 2008. Berufe im sozialen Bereich werden daher in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Dabei sind mit Berufen im sozialen Bereich nicht nur Dienstleistungen für bedürftige Menschen gemeint. Auch Bildungs-, Beratungs- und Organisationsangebote für Verbände und Vereine gehören dazu. Entsprechend differenziert und umfangreich ist das Informationsangebot. Beinahe jede Berufsgruppe von den Erziehern über die Berufsbetreuer und Fußpfleger bis hin zu den Kunsttherapeuten hat einen eigenen Fachverband. Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Internetseiten. Vor Ort helfen Ihnen Jugendamt, Kranken- und Pflegekasse, Sozialamt und Wohlfahrtsverbände vor allem bei Fragen zu Zulassungen, Planungen, Preisgestaltung, Qualitätskriterien usw.

2.8 Spezielle Angebote für Gründungen in freien Berufen

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg veranstaltet Beratungstage und Einzelberatungen (ifb.uni-erlangen.de/). Die Beratung wird finanziert vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das IFB berät zu folgenden Themen:

  • Allgemeine Fragen der Existenzgründung,

  • Besonderheiten der Niederlassung in freien Berufen,

  • Struktur und Inhalte der geplanten Berufstätigkeit,

  • Bestimmung der Freiberuflichkeit,

  • Informationsvermittlung zu allen Fragen der Berufsausübung,

  • Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten,

  • Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen,

  • Beratung bei der Aufstellung von Finanzierungsplänen,

  • Betriebswirtschaftliche Beratung,

  • Beratung bei beruflicher und privater Risikovorsorge,

  • Beratende Unterstützung in der Nachgründungsphase und der Existenzsicherung.

2.9 Spezielle Angebote für Frauen

Zwar sind knapp die Hälfte aller Erwerbstätigen Frauen – bei Selbstständigen liegt der Frauenanteil jedoch nur bei etwa 30 %. Der Anteil wächst aber stetig, vor allem im Nebenerwerb und in den neuen Bundesländern.

Es gibt zahlreiche Beratungsmöglichkeiten für Existenzgründerinnen. Gründerinnen-Initiativen sind rege Teilnehmer an Existenzgründungsmessen, ihre Mitglieder sind oft hervorragend vernetzt. Umfassende Informationen finden Sie z.B. auf der Internetseite der bundesweiten gründerinnenagentur (bga), www.gruenderinnenagentur.de. Die bga wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie dem Europäischen Sozialfonds. Weitere Anlaufstellen im Internet sind beispielsweise

Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten, z.B. durch die KfW, gibt es einige Förderprogramme speziell für Frauen:

3. Zuschüsse für die Gründungsberatung

3.1 Kostenlose Erstberatung

Eine kostenlose Erstberatung erhalten Existenzgründer bei Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern (IHK). Das Gespräch dauert ein bis zwei Stunden. Sie erhalten einen ersten Überblick über die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Handwerksrecht, Gewerberecht oder Handelsrecht), Auskunft über die örtlichen Verhältnisse, Hinweise auf öffentliche Fördermittel und wichtige Adressen.

3.2 Individuelle Beratung

Die individuelle Existenzgründungsberatung wird geregelt durch die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer. Sie gelten für Beratungen, die spätestens am 31.12.2011 begonnen haben. Meist wird die Existenzgründungsberatung von Unternehmensberatern oder Steuerberatern durchgeführt. Es handelt sich aber nicht um eine Steuerberatung!

Eine förderungsfähige Existenzgründungsberatung liegt vor,

  • wenn sie vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit durchgeführt wird. Dazu gehört neben der Gründung eines Unternehmens auch die Übernahme;

  • wenn der Berater über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt (unbedingt vorher bestätigen lassen!). Außerdem muss der Berater oder das Beratungsunternehmen über 50 % seines Umsatzes durch Unternehmensberatungen erzielen;

  • wenn dabei geklärt wird, ob und wie das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann. Das Beratungsergebnis muss in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergegeben werden.

In der Beratung werden nach einer Analyse des Vorhabens Schwachstellen aufgezeigt. Der Existenzgründer erhält konkrete Handlungsempfehlungen und erfährt, wie er die notwendigen Verbesserungen am besten in der betrieblichen Praxis umsetzt.

Den Antrag auf den Zuschuss, zusammen mit einer Kopie der Beraterrechnung und des Zahlungsbelegs, müssen Sie spätestens drei Monate nach der Beratung bei einer Leitstelle einreichen (s. Adressenverzeichnis).

Das Antragsformular erhalten Sie bei einer Leitstelle oder im Internet unter www.beratungsfoerderung.net, einem Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Wenn Sie dort den Antrag online ausfüllen, müssen Sie ihn trotzdem noch per Post an eine Leitstelle schicken!

Der Staat beteiligt sich zu 50 % (maximal 1.500,00 €) an den Nettokosten der Existenzgründungsberatung (ohne Umsatzsteuer). In den ersten beiden Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie außerdem Zuschüsse für eine Existenzaufbauberatung erhalten. Hier übernimmt der Staat ebenfalls 50 % der Kosten (maximal 3.000,00 €). Einen Zuschuss gibt es auch für Umweltschutzberatungen und allgemeine Beratungen. 40 % der Kosten (jeweils maximal 1.500,00 €) werden erstattet.

Achtung: Auf die Gewährung der Zuschüsse haben Sie keinen Rechtsanspruch! Die finanzielle Unterstützung kann also je nach Kassenlage der zuständigen Stellen geringer sein oder ganz entfallen.

Im Antrag auf den Zuschuss müssen Sie angeben, ob Sie in den letzten drei Jahren eine sogenannte De-minimis-Beihilfe erhalten haben. Das sind kleinere Beihilfen, von denen ein Unternehmer oder Existenzgründer mehrere nebeneinander erhalten kann. Die dadurch geleistete Unterstützung darf innerhalb von drei Jahren den Betrag von 100.000,00 € nicht übersteigen. Auch der Zuschuss zur Existenzgründungsberatung gehört zu diesen Beihilfen.

Die Beratungskosten sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, während Sie den staatlichen Zuschuss als Ertrag (bzw. Kostenminderung) buchen müssen. Bei diesen Subventionen nach EU-Recht müssen Sie außerdem darauf achten, die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

In einigen Bundesländern gibt es höhere Zuschüsse. So werden zum Beispiel in Bayern bei der Existenzgründungsberatung für freie Berufe 60 % (maximal 460,16 €) der Kosten vom Land getragen, der Existenzgründer trägt nur noch 40 % selbst. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landeswirtschaftsministerium.

Auch wenn der Betrieb bereits steht, werden Beratungen großgeschrieben. In den ersten Jahren gibt es Zuschüsse für Existenzaufbauberatungen, allgemeine Unternehmensberatung, Umweltschutz- und Energieeinsparberatung. Informieren Sie sich und nutzen Sie die finanzielle Unterstützung durch den Staat!

4. Ihr Businessplan

Existenzgründer, die den Existenzgründungszuschuss beantragen möchten, müssen schon immer einen Business- oder Geschäftsplan vorlegen. Alle anderen Gründer sollten den Businessplan zur Überprüfung und Bestätigung des eigenen Vorhabens ebenfalls erstellen.

Der Businessplan wird von einer fachkundigen Stelle geprüft, die die Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung bestätigen muss. Erst wenn Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung vorweisen können, darf die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf den Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld bewilligen.

4.1 Bestandteile

Der Businessplan ist eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens. Dabei gehen Sie nicht nur auf die Dienstleistung ein, die Sie erbringen, oder das Produkt, das Sie herstellen möchten. Sie müssen auch Aussagen treffen über den bereits vorhandenen Markt, wie Sie sich von diesem abgrenzen und wie Ihre Marketing-Strategie aussieht. Ferner sind Angaben über Ihre Qualifikation und ein Finanzierungsplan erforderlich.

So soll sichergestellt werden, dass Sie sich auch wirklich intensiv Gedanken über Ihr Geschäftsvorhaben gemacht haben. Eine Idee erscheint oft einfacher durchzuführen zu sein, als sie es tatsächlich ist. In der anfänglichen Euphorie werden Risiken leicht ignoriert – wer will sich schon gerne noch vor der Gründung ausmalen, dass sein Plan nicht aufgeht, die Kunden ausbleiben und plötzlich das gesamte Kapital aufgebraucht ist?

Achten Sie bei der Erstellung des Businessplans darauf, dass dieser gut strukturiert und übersichtlich gegliedert ist. Eine schlampige Ausarbeitung führt leicht zu dem Schluss, dass Sie auch sonst nicht besonders sorgfältig arbeiten.

4.2 Aufbau

Der Businessplan beginnt mit einer zusammenfassenden Einleitung. Darin nennen Sie den Namen des zu gründenden Unternehmens sowie des Unternehmensgründers und sprechen bereits kurz die Punkte an, auf die Sie später ausführlich eingehen.

In Existenzgründungsseminaren werden Sie beim Thema Businessplan unweigerlich auf den Ausdruck USP stoßen. Die Abkürzung steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Idee. Also das Besondere, mit dem Sie sich von Ihren Mitbewerbern unterscheiden. Das Alleinstellungsmerkmal sollten Sie bei der Erstellung Ihres Geschäftskonzeptes immer im Auge behalten. Denn das ist Ihr Argument für ein erfolgreiches Unternehmen.

Im Kapitalbedarfsplan kalkulieren Sie Ihre voraussichtlichen Kosten. Natürlich können Sie jetzt noch nicht genau wissen, wie viel Geld Sie tatsächlich für Beratungen, Waren, Betriebsausstattung etc. brauchen werden. Rechnen Sie aber in Ihrem eigenen Interesse lieber mit zu hohen Summen. Besser am Ende eine positive Überraschung und mehr Geld auf dem Konto als finanzielle Engpässe oder schlimmstenfalls Schulden und totales Scheitern!

Der Finanzierungsplan gibt Aufschluss darüber, wie hoch Ihr Eigenkapital ist und in welcher Höhe Sie ggf. einen Kredit aufnehmen sollten. Vergessen Sie an dieser Stelle nicht die Fördermittel, die Sie vom Staat bekommen können!

In der Ertragsvorschau schätzen Sie die ersten Umsätze Ihres Unternehmens. Schätzen Sie Ihre Chancen realistisch ein. Auch hier gilt: Lieber später eine positive Überraschung ...!

Ihre privaten Lebenshaltungskosten dürfen Sie nicht vernachlässigen. Schließlich wollen und müssen Sie von den Erträgen Ihres Unternehmens leben. Daher sind die privaten Lebenshaltungskosten ein wichtiger Bestandteil Ihrer finanziellen Gesamtplanung.

Die Liquiditätsplanung schließlich gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über alle Einnahmen und Ausgaben.

4.3 Businessplan- und Existenzgründer-Wettbewerbe

Businessplan-Wettbewerbe

Businessplan-Wettbewerbe werden ausgeschrieben für Gründer, die noch vor dem eigentlichen Unternehmensstart stehen. Sie bestehen aus drei Stufen:

  • Ideenfindung,

  • Entwurf eines ersten groben Konzepts und

  • Entwurf eines detaillierten Businessplans.

Machen Sie Ihre Teilnahme an einem Businessplan-Wettbewerb nicht vom ausgeschriebenen Preisgeld abhängig. Viel wichtiger sind folgende Fragen:

  • Welche Experten unterstützen die Teilnehmer?

  • Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

  • Werden Sie persönlich beraten?

  • Können Sie wichtige geschäftliche Kontakte in der angestrebten Branche knüpfen?

  • Können Sie von der Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs profitieren?

Existenzgründer-Wettbewerbe

Existenzgründer-Wettbewerbe richten sich an Gründer nach dem eigentlichen Unternehmensstart. Hier geht es um den Vergleich verschiedener Geschäftsideen und junger Unternehmen. Wichtiger als das Preisgeld sind auch hier die Öffentlichkeitsarbeit und die Möglichkeit, wichtige geschäftliche Kontakte zu knüpfen.

Veranstalter

Sowohl Businessplan- als auch Existenzgründer-Wettbewerbe werden oft von Wirtschaftszeitungen oder -zeitschriften ausgeschrieben. Es gibt auch Wettbewerbe, an denen sich das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt, beispielsweise

  • Deutscher Gründerpreis: Er wird jährlich verliehen für vorbildhafte Leistungen bei der Entwicklung innovativer und tragfähiger Geschäftsideen. Unter www.deutscher-gruenderpreis.de finden Sie weitere Informationen.

  • Gründerwettbewerb: Hier geht es um innovative und tragfähige Ideen und Konzepte für Gründungen im Bereich Multimedia. Weitere Informationen finden Sie unter www.gruenderwettbewerb.de.

Die Aktion Einfach Gründen des Bundeswirtschaftsministeriums will den bürokratischen Aufwand von Existenzgründungen reduzieren. Auf dem Portal www.einfach-gruenden.de finden Sie Adressen von Anlaufstellen in Ihrer Nähe, die Ihnen bei der Gründung helfen. Im Wettbewerb Ideenbörse Einfach Gründen werden Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Gründungen prämiert.

Eine umfangreiche Übersicht zu Existenzgründungs-Wettbewerben finden Sie auch auf den Internetseiten des Förderkreises Gründungs-Forschung e.V. unter www.fgf-ev.de.

5. Staatliche Förderung: Voraussetzungen

Da in Deutschland die kleinen und mittleren Unternehmen (Fachjargon: KMU) als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung gelten, stellt der Staat jedes Jahr erhebliche finanzielle Fördermittel zur Verfügung.

Fördermittel können Sie bekommen für:

  • Existenzgründung/Mittelstandsförderung;

  • Bürgschaften/Garantien;

  • Beteiligungen;

  • Konsolidierungen;

  • Forschungsförderung, Technologie und Innovation;

  • Absatz- und Exportförderung;

  • Umwelt/Energie;

  • Aus- und Fortbildung;

  • Beratungen und Information.

Förderungen sind immer personen- und unternehmensbezogen. Das heißt: Nur der Gründer selbst kann ausschließlich für das von ihm benannte und geplante Vorhaben die Unterstützung erhalten.

Der Staat fördert Existenzgründungen mit:

  • günstigen Darlehen,

  • Bürgschaften für nicht abgesicherte Fremdmittel und

  • Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Töpfe der Förderprogramme werden gefüllt mit Mitteln der EU, des Bundes und der Bundesländer. In den Richtlinien der einzelnen Programme ist genau festgelegt:

Wann wird gefördert?

Für die unterschiedlichen Unternehmensphasen (Existenzgründung, Wachstumsphase, Unternehmensnachfolge) gibt es auch unterschiedliche Fördermittel.

Wer wird gefördert?

Viele Fördermittel gibt es nur für gewerbliche Betriebe, nicht aber für Freiberufler.

Wo wird gefördert?

Manche Fördermittel sind auf bestimmte Regionen ausgerichtet. So werden beispielsweise Investitionen in den neuen Bundesländern meist deutlich höher gefördert als solche in den alten Bundesländern. Landesförderprogramme fördern nur Betriebe im eigenen Bundesland. EU-Fördermittel konzentrieren sich auf bestimmte strukturschwache Gebiete.

Was wird gefördert?

Manchmal ist genau vorgeschrieben, für welche Anschaffungen das Geld verwendet werden muss (z.B. nur für Investitionen in Maschinen und Ausstattung, nicht aber für Werbemaßnahmen). Die wichtigsten Förderziele sind Schaffung von Arbeitsplätzen, Exportförderung, umweltschützende Energiesparmaßnahmen und vor allem das Feld Forschung und technologische Innovation.

Wie wird gefördert?

Hier sind die Förderkonditionen genau festgelegt: Höchstbetrag, Zinssatz, Tilgungsverlauf usw. Rahmenrichtlinien bestimmen darüber hinaus, welche Fördermittel sich gegenseitig ausschließen oder nur in einem bestimmten quotalen Verhältnis zueinander oder zur gesamten Investitionssumme gewährt werden dürfen.

Es ist nicht gerade leicht, in diesem Dschungel von über 500 verschiedenen Fördermitteln noch den Überblick zu behalten, zumal sich die Konditionen häufig ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor dem Gang zur Bank selbst zumindest einen groben Überblick über die komplizierte Materie zu verschaffen. Das Informationsangebot ist groß, es gibt CD-ROMs, Broschüren und ein umfangreiches Informationsangebot im Internet.

Über die Internetseite www.existenzgruender.de, ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), haben Sie Zugriff auf die Förderdatenbank (unter Direkteinstieg den Punkt Förderung auswählen). Dort können Sie sich umfassend über alle Fördermöglichkeiten informieren.

Außerdem bietet die Seite ein Expertenforum u.a. im Bereich Steuern an, in dem Mitarbeiter des BMWA, Steuerberater, Sozialrechtsexperten und Unternehmensberater zu Ihren Fragen Stellung nehmen. Eine umfangreiche FAQ-Liste bietet oft schon die Antwort auf viele Probleme.

6. Staatliche Förderung: Ablauf und Möglichkeiten

Staatliche Fördermittel werden von der KfW-Mittelstandsbank organisiert. Es gilt das Hausbankprinzip: Die Förderungen beantragen Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, diese leitet den Antrag weiter an die KfW.

Die Vergabe öffentlicher Kredite ist für die Banken nicht besonders attraktiv, da sie selbst damit kein so gutes Geschäft machen. Oft weisen sie nicht von sich aus auf diese Möglichkeiten hin, sondern erst dann, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Umso wichtiger ist also, dass Sie selbst gut informiert sind.

Wer an die staatlichen Fördertöpfe für Existenzgründer will, muss einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Aus dem Gutachten einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle (z.B. Kammer, Fachverband, Unternehmensberater) muss sich ergeben, dass Sie die fachliche und persönliche Eignung haben.

  • Ihr Vorhaben muss eine tragfähige Existenz ermöglichen, um volkswirtschaftlich gesehen förderungsfähig zu sein.

  • Sie müssen in bestimmter Höhe eigene Ersparnisse einsetzen. Meist geht man von einer Eigenkapitalquote von 15 % aus.

  • Häufig ist eine staatliche Förderung erst bei einer bestimmten Mindestinvestitionssumme möglich.

  • Eine Förderung ist in der Regel nur für die erste Unternehmensgründung möglich. Unter Umständen können Sie aber eine zweite Förderung beantragen, wenn Sie den Kredit der ersten Förderung bereits vollständig zurückgezahlt haben.

Achtung: Fast alle staatlichen Hilfen für Existenzgründer enthalten eine Vorbeginnklausel. Das bedeutet, dass Sie mit Ihren Investitionen auf keinen Fall beginnen dürfen, bevor Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank gestellt haben. Schädlich ist beispielsweise, wenn Sie bereits vor dem Antrag die zu finanzierenden Investitionsgüter bestellt oder Lieferverträge abgeschlossen haben. Stellt sich später heraus, dass Sie gegen diese Klausel verstoßen haben, müssen Sie die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückzahlen. Deshalb gilt immer: Zuerst zur Bank und erst dann aktiv werden!

Die Attraktivität staatlicher Finanzhilfen besteht in langen Laufzeiten, im günstigen Festzins über die gesamte Laufzeit sowie in tilgungsfreien Jahren während der Anfangsphase. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Mittel gibt es jedoch nicht.

6.1 KfW-Startgeld

Das KfW-Startgeld (ERP-Gründerkredit) können Sie beantragen, wenn Sie für Investitionen und Betriebsmittel maximal 100.000,00 € benötigen. Mit dem KfW-Startgeld ist eine Finanzierung von bis zu 100 % des gesamten Finanzierungsbedarfs möglich. Zudem wird eine Haftfreistellung in Höhe von 80 % gewährt. Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten der KfW ist nicht möglich.

KfW-Startgeld können nicht nur Existenzgründer beantragen, sondern auch kleine Unternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Auch eine Gründung im Nebenerwerb kann mit dem KfW-Startgeld gefördert werden. Voraussetzung: Es ist geplant und absehbar, dass das Unternehmen mittelfristig zum Vollzeiterwerb wird.

6.2 ERP-Kapital für Gründung

Mit dem ERP-Kapital für Gründung können Sie einmalig sogar bis zu 500.000,00 € bekommen. Gefördert werden alle gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen, Unternehmensübernahmen und aktive Beteiligungen an einem Unternehmen. Das Darlehen hat Eigenkapitalfunktion. Die Ansprüche der KfW Mittelstandsbank treten also im Haftungsfall hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurück.

Auch diese Förderung können nicht nur Existenzgründer beantragen, sondern auch kleine Unternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Für die Höhe der Förderung gilt: Der Antragsteller sollte 15 % (alte Bundesländer, neue Bundesländer: 10 %) der gesamten Investitionssumme aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Eigenmittel können mit einem Nachrangdarlehen auf bis zu 45 % bzw. 50 % des Kapitalbedarfs angehoben werden – der Höchstbetrag liegt bei 500.000,00 € pro Antragsteller. Sicherheiten sind nicht erforderlich.

Die Zinsen sind in den ersten zehn Jahren subventioniert, besonders günstig ist der Zinssatz in den ersten drei Jahren. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt maximal 15 Jahre, dabei muss spätestens nach sieben Jahren mit der Tilgung begonnen werden.

6.3 Unternehmerkredit

Den ERP-Unternehmerkredit Universell der KfW können auch Existenzgründer erhalten. Voraussetzung: Sie verfügen über eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation. Mit dieser Förderung werden langfristige, zinsgünstige Investitionen finanziert, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Der Höchstbetrag liegt bei 25 Mio. Euro und kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. In der Regel läuft der Kredit zehn Jahre, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind. Es können aber auch Laufzeiten bis zu zwanzig Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbart werden.

6.4 Weitere Kleinkredite von Bund und Ländern

Neben den Förderprogrammen der KfW gibt es zahlreiche Klein- und Kleinstkredite auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Oft müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen hinsichtlich Alter, Status der Arbeitslosigkeit etc. Zudem richten sich die meisten Programme nur an Existenzgründer, nicht an Unternehmen, die bereits am Markt sind. Zu den Kleinkredit-Angeboten des Bundes und der Länder gehören zum Beispiel:

Auch auf kommunaler Ebene gibt es zahlreiche Anbieter von Kleinkrediten zwischen 5.000,00 € und 10.000,00 €. Handwerkskammer und IHK können Ihnen Ansprechpartner vor Ort nennen.

Einen vollständigen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten Sie auf www.foerderdatenbank.de, einem Angebot der Bundesregierung. Sie können dort u.a. gezielt nach Fördergebieten und Förderberechtigten suchen und erhalten eine Kurzinformation zu jedem Treffer Ihrer Suchanfrage.

6.5 Förderung durch die Agentur für Arbeit

Für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer gibt es den Gründungszuschuss . Diese Möglichkeit steht allerdings nur Empfängern von Arbeitslosengeld I offen. Bezieher von Arbeitslosengeld II können mit Ihrem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit ein individuelles Einstiegsgeld vereinbaren.

7. Kreditverhandlungen

Egal, ob Sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, einen privaten Kredit aufnehmen oder beides kombinieren: Der optimale Finanzierungsmix ist für Existenzgründer von zentraler Bedeutung. Deshalb sollten Sie sich auf Ihre Kreditverhandlung mit der Bank sehr gut vorbereiten. Wenn Sie zu schnell zufrieden sind, zahlen Sie vielleicht jedes Jahr überhöhte Zinsen. Geld, das Sie besser in Ihr Unternehmen stecken würden.

Auf diese Fragen sollten Sie unbedingt eine Antwort haben:

  • Wie viel Kredit benötigen Sie?

  • Wie sicher ist Ihre Planung bezüglich der Kredithöhe?

  • Wie hoch ist Ihr Anteil an Eigenkapital bei dieser Finanzierung?

  • Welchen Umsatz und welches Betriebsergebnis erwarten Sie für das erste Jahr?

  • Wie sehen Sie Ihre Konkurrenzsituation?

  • Wer sind Ihre Kunden?

Vereinbaren Sie den Termin bei der Bank rechtzeitig. So bleibt Ihnen genug Zeit, erforderliche Unterlagen zusammenzustellen. Außerdem stehen Sie dann bei Ihren Verhandlungen nicht unter Zeitdruck. Investieren Sie Zeit in mindestens eine weitere Beratung bei einer anderen Bank.

Fallen Sie bei der Bank nicht mit der Tür ins Haus. Stellen Sie also erst ausführlich Ihren Plan vor, bevor Sie nach Kreditkonditionen fragen. Dann aber denken Sie auch an die Nebenkosten, die bei Krediten anfallen, an indirekte Kosten und daran, sich nach der Höhe des Effektivzinses zu erkundigen.

Für die Vorstellung Ihres Konzepts ist es von Vorteil, wenn Sie dem Berater einen Businessplan vorlegen können. Denn in diesen Unterlagen zeigen Sie, dass Sie sich bereits intensiv mit Chancen, Risiken und Möglichkeiten Ihres Konzepts auseinandergesetzt haben.

Wenn Sie keinen Businessplan erstellt haben, überzeugen Sie den Berater mit einem gut formulierten und strukturierten Kreditantrag. Schlampige und unvollständige Unterlagen erwecken leicht den Eindruck, dass es der Antragsteller auch sonst nicht so genau nimmt.

Bei aller Euphorie und dem verständlichen Wunsch, Ihr Unternehmen in einem guten Licht zeigen zu wollen: Bleiben Sie realistisch. Banker sind Fachleute in Sachen Finanzierung und merken schnell, wann ein Konzept zu optimistisch ist.

Am Ende des Gesprächs legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kreditberater fest, was als Nächstes zu tun ist: Wer soll was bis wann erledigen? Bitten Sie den Bankberater um ein schriftliches Kreditangebot. Nicht nur die Vor-, sondern auch die Nachbereitung Ihres Gesprächs mit der Bank ist wichtig! Denn durch eine sorgfältige und rasche Nachbereitung stellen Sie sicher, dass noch offenstehende Fragen termingerecht geklärt und ergänzende Unterlagen rechtzeitig nachgereicht werden.

Auf einen Blick: Diese Punkte sollten Sie bei der Beantragung von Krediten und sonstigen finanziellen Förderungen beachten:

  • Niedriger Effektivzins

  • Lange Laufzeit

  • Lange Zinsbindung

  • Haftungsfreistellung

  • Endfällige Darlehensvariante

8. Wichtige Adressen

Informationen über die Förderprogramme und weiteren Förderstellen Ihres Bundeslandes erhalten Sie beim jeweiligen Landeswirtschaftsministerium.

Wirtschaftsministerium in

Telefonnummer

Wirtschaftsministerium in

Telefonnummer

Berlin

030/90130

Magdeburg

0391/5676665

Bremen

0421/3610

Mainz

06131/160

Dresden

0351/5640

München

089/21620

Düsseldorf

0211/45660

Potsdam

0331/8660

Erfurt

0361/37900

Saarbrücken

0681/50100

Hamburg

040/428280

Schwerin

0385/5880

Hannover

0511/1200

Stuttgart

0711/1260

Kiel

0431/9880

Wiesbaden

0611/8150

Leitstellenverzeichnis (Auszug):
IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und
der Unternehmensführung mbH

Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030/20308–2351
Telefax: 030/20308–2366
www.ihk-gmbh.com

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen
Mohrenstraße 20–21
10117 Berlin
Telefon: 030/20619–0
Telefax: 030/20619–460
www.zdh.de

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
An Lyskirchen 14
50676 Köln
Telefon: 0221/3625–17
Telefax: 0221/3625–12
www.leitstelle.org

Übergeordnete Behörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908–0
Telefax: 06196/908–800
www.bafa.de

Weitere wichtige Adressen für Existenzgründer:

Institution

Funktion

Das bekommen Sie hier:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHT)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030/20308–0
Fax: 030/20308–1000
www.diht.de

Dachverband der Industrie- und Handelskammern (IHK)

  • Adresse der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer;

  • Existenzgründungsberatungen;

  • Bücher/Broschüren.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Tel.: 030/18615–0
Fax: 030/18615–7010
www.bmwi.de

zuständig für Förderprogramme des Bundes

  • Publikationen zu Fördermitteln und -programmen;

  • Informationen, weiterführende Adressen.

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren (ADT)
Jägerstraße 67
10117 Berlin
Tel.: 030/3920–0581
Fax: 030/3920–0582
www.adt-online.de

Dachverband

  • Informationen zur Förderung von technologieorientierten Unternehmensgründungen;

  • Adresse des örtlich zuständigen Zentrums.

Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft e.V. (RKW)
Düsseldorfer Straße 40A
65760 Eschborn
Tel.: 06196/495–0
Fax: 06196/495–4101
www.rkw.de

Öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung von Banken, IHK, HWK, Bund und Ländern

  • Existenzgründungslehrgänge;

  • Vermittlung betriebswirtschaftlicher Beratungen;

  • allg. Informationen zu Unternehmensführung.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt
Tel.: 069/7431–0
Fax: 069/7431–2944
www.kfw.de

Öffentlich-rechtliche Gründerbank des Bundes

  • Informationen über Existenzgründungsförderungsprogramm;

  • Finanzierungsberatung;

  • Kreditvergabe.

Bundesverband deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Tel.: 0228/9161–0
Fax: 0228/9161–26
www.bdu.de

Dachverband

  • Unternehmensberater-Datenbank;

  • Info zu Gründungsberatung.

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Tel.: 030/726252–0
Fax: 030/726252–42
www.dehoga.de

Dachverband Gastronomie

  • Brancheninformationen Gastronomie/Beherbergung;

  • spezielle Beratungen;

  • Adresse des örtlich zuständigen Verbandes.

Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Tel.: 030/726250–0
Fax: 030/726250–99
www.einzelhandel.de

Dachverband Einzelhandel

  • Brancheninformationen Einzelhandel;

  • spezielle betriebswirtschaftliche Beratungen;

  • Adresse des örtlich zuständigen Verbandes.