Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Existenzgründer können sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung anmelden. Das sind die Voraussetzungen:

  • In den letzten 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit standen Sie mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis oder Sie haben in dieser Zeit Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen.

  • Die selbstständige Tätigkeit schließt an eine vorherige Beschäftigung als Arbeitnehmer oder den Bezug einer Lohnersatzleistung an. Die Lücke dazwischen darf höchstens einen Monat betragen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, wie der monatliche Beitrag bei Selbstständigen berechnet wird. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich entweder nach dem früheren Nettolohn oder pauschal nach der beruflichen Qualifikation. Wie lange das Arbeitslosengeld bezahlt wird, hängt davon ab, wie alt Sie sind und wie lange Sie in die Versicherung einbezahlt haben.

Diesen Beitrag haben schon 35 Personen gekauft  |  Datum: 23.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

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  • 3.1 Beginn
  • 3.2 Unterbrechung
  • 3.3 Ende
  • 4.1 Berechnung der Beiträge
  • 4.2 Berechnung des Anspruchs
  • 4.3 Dauer des Anspruchs
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