Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit

Wenn Sie einen Betrieb eröffnen, sich also selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anzumelden.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch Ausfüllen und Abgabe des mehrseitigen Anmeldeformulars Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Formular kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aufgebaut sein, denn es ist nicht vorgeschrieben, bei der Anmeldung den vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Vordruck zu verwenden.

Für das Ausfüllen des Fragebogens sollten Sie sich unbedingt Zeit nehmen, denn Ihre Eintragungen haben finanzielle Konsequenzen, die sich langfristig zu Ihrem Vor- oder Nachteil auswirken können. Unser Beitrag Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit geht auf die wichtigsten Fragen des Anmeldeformulars ein und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Vordrucks.

Diesen Beitrag haben schon 31 Personen gekauft  |  Datum: 23.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

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  • 3.1 Allgemeine Angaben
  • 3.2 Angaben zur selbstständigen Tätigkeit
  • 3.3 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
  • 3.4 Angaben zur Gewinnermittlung
  • 3.5 Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer
  • 3.6 Angaben zur Lohnsteuer
  • 3.7 Angaben zur Umsatzsteuer
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