Die Altersversorgung der Beamten
Ihre Altersversorgung als Beamter wird im Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Wie die Arbeitnehmer, die ihre Altersversorgung aus der gesetzlichen Rente beziehen, wurden auch bei Ihrer Altersversorgung seit den 90er Jahren viele Aspekte neu geregelt. Die Änderungen folgen in vielen Punkten den neuen Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 2005.
Natürlich sorgt der Staat immer noch gut für seine Bediensteten, aber die Pension, das Ruhegehalt, hat an Attraktivität eingebüßt. Dadurch ist es aber nicht weniger wichtig geworden, das System zu verstehen. Denn nur dann können Sie auch kontrollieren, ob für Sie alles richtig berechnet wurde.
Wir geben Ihnen in diesem Beitrag das Grundwissen über das System der Beamtenversorgung und erklären, wie sich ruhegehaltsfähige Dienstbezüge und Dienstzeiten berechnen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Grundlagen
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1.2
Pension = Prozentsatz pro Dienstjahr × letztes Gehalt
- 1.2.1 Warum überhaupt rechnen?
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1.3
Versorgungsleistungen
- 1.3.1 Altersgrenze: Wann kann ich in Ruhestand gehen?
- 1.3.2 Dienstunfähigkeit
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1.4
Hinterbliebenenversorgung
- 1.4.1 Zwei Besonderheiten
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1.5
Mindestwitwenversorgung
- 1.5.1 Kürzung bei großen Altersunterschieden
- 1.5.2 Was geschieht bei Wiederheirat?
- 1.5.3 Wer erhält das Sterbegeld?