Anlage EÜR: BFH bestätigt Abgabepflicht

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Lange wurde darüber gestritten, ob Selbstständige den amtlichen Vordruck EÜR zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Jetzt hat der BFH ein Machtwort gesprochen.

Das Gericht stellte fest: Die derzeitige Gesetzeslage reicht aus, um eine Abgabepflicht zu begründen (BFH-Urteil vom 16.11.2011, X R 18/09, DStR 2011 S. 2447). Sobald ein Selbstständiger also Betriebseinnahmen von 17.500,00 € oder mehr hat, darf das Finanzamt auf der Abgabe des Vordrucks EÜR bestehen.

Weigert sich ein Selbstständiger, den ausgefüllten Vordruck abzugeben, kann als Sanktion ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000,00 € festgesetzt werden. Ein Zwangsgeld wird aber nicht ohne vorherige Androhung verhängt.

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