Selbstständige: Wie werden Smartphones steuerlich behandelt?

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Smartphones gehören heute in aller Regel zum Alltag von Unternehmern dazu. Steuerlich absetzbar sind die Geräte und ihre laufenden Kosten in dem Maße, in dem sie betrieblich genutzt werden. Wie geht das bei Flatrates und Teil-Flatrates?

Um zu wissen, wie iPhone und Co. abgesetzt werden, müssen Sie im ersten Schritt den betrieblichen Nutzungsanteil für Ihr Gerät und das gewählte Vertragsmodell ermitteln.

Wie Sie dabei rechnen müssen, hängt vor allem vom gewählten Vertragsmodell ab.

Flatrate für Telefon und Internet

Bei solchen Flatrates für alle Gespräche und die Internetnutzung gibt es in aller Regel keinen Nachweis mehr über die geführten Telefonate (Einzelverbindungsnachweis) oder die Internetnutzung.

Um den Anteil der betrieblichen Nutzung nachzuweisen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie führen akribisch Buch über die Nutzungsanteile. Sie müssen dann für alle Gespräche sowie für die Internet-Sessions über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten die private und betriebliche Nutzung dokumentieren – in der Praxis wird das wohl eher schwierig.

  • Wenn Sie sich nicht die Mühe machen wollen, den tatsächlichen Anteil der betrieblichen Nutzung zu ermitteln, können Sie auch versuchen, beim Finanzamt eine Pauschale ohne Rechnerei durchzusetzen. Die meisten Finanzämter erkennen einen betrieblichen Anteil zwischen 50 % und 70 % ohne Einzelnachweise an.

Teil-Flatrate für Telefon und Internet

Bei den meisten Handy- und Smartphone-Nutzern besteht der Vertrag aus kostenpflichtigen Elementen (vor allem für das Telefonieren und SMS versenden) sowie aus einer Flatrate für das Internet. Zusätzlich werden oft Frei-Minuten und Frei-SMS im Paket verkauft, die dann begrenzt die kostenlose Telefon- und SMS-Nutzung ermöglichen.

Bei der Vielzahl dieser Verträge gibt es für die kostenfreien Elemente keinen Einzelverbindungsnachweis mehr. Die Konsequenz: Sie müssen den betrieblichen Anteil wie bei einer Voll-Flat ermitteln oder auf die Pauschale setzen.

Weitere Kosten und Vertragsmodelle

  • Was gilt bei Laufzeit-Verträgen mit Internet-Flatrate?

  • Wie werden Prepaid-Verträgen behandelt?

  • Wie ermitteln Sie die absetzbaren Kosten?

  • Wann sind Kosten für Apps Betriebsausgaben?

Antworten auf diese Fragen finden Sie im Beitrag iPhone und Co.: Wie werden sie steuerlich behandelt?. Der Beitrag erschien in der Ausgabe November 2012 des Info-Magazins Steuertipps konkret für Selbstständige .

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag kostenlos im Original-Layout.

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