Profifußballer sind abschreibbares Wirtschaftsgut
Dass das Steuerrecht nicht immer staubtrocken sein muss und man ihm an den seltsamsten Orten begegnet, zeigt ein Urteil des BFH zur Abschreibung von Fußballspielern.
Genau genommen geht es um die steuerliche Behandlung von Ablösezahlungen und Provisionszahlungen an Spielervermittler. Diese dürfen nämlich nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden. Die Anschaffungskosten
für die Spieler müssen vielmehr als immaterielles Wirtschaftsgut über die gesamte Vertragslaufzeit abgeschrieben werden.
Die Richter erklärten, das Steuerbilanzrecht müsse die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem entstandenen Markt für den Einkauf und den Verkauf von Profispielern abbilden. Die vom Deutschen Fußballbund verbandsrechtlich abgesicherte exklusive Einsatzmöglichkeit eines Spielers stelle eine eigenständige vermögenswerte Position des verpflichtenden Vereins dar, die bei der Bilanzierung berücksichtigt werden müsse.
Der klagende Bundesliga-Verein hatte in dieser Praxis eine verfassungswidrige Bilanzierung von Humankapital
gesehen (BFH-Urteil vom 14.12.2011, I R 108/10 ).
Die Frage, ob es im Fall schwerer Verletzungen zu einer Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) kommen kann, wurde im Urteil leider nicht angesprochen.
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