Investitionsabzugsbetrag
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender dürfen Sie bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes bereits vor dem Kauf gewinnmindernd berücksichtigen, indem Sie einen Investitionsabzugsbetrag erfassen. Die Folge ist eine Steuerentlastung im Jahr der Bildung des Abzugsbetrages.
Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die jeder Selbstständige kennen sollte, um unliebsame Überraschungen und teure Fehler zu vermeiden.
Unser Beitrag Investitionsabzugsbetrag
liefert Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Bildung einer finanzamtstauglichen Rücklage. Darüber hinaus erfahren Sie, wie lange Sie für die geplante Investition Zeit haben und was Sie nach der Anschaffung beachten sollten, um die rückwirkende Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Begünstigte Betriebe
- 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter
- 2.3 Verbindliche Bestellung des Investitionsobjektes
- 2.4 Investitionszeitraum
- 2.5 Künftiger betrieblicher Nutzungsumfang
- 3.1 Betriebliche Obergrenze
- 3.2 Höhe des Investitionsabzugsbetrages
- 3.3 Aufzeichnungspflichten
- 3.4 Zeitpunkt der Bildung
- 4.1 Auflösung im Jahr der Investition
- 4.2 Investitionsabzugsbetrag übersteigt zulässige Höhe
- 4.3 Kürzung der Anschaffungskosten
- 4.4 Verbleibensfrist und betrieblicher Nutzungsumfang
- 5.1 Rückwirkende Auflösung des Abzugsbetrages
- 5.2 Steuernachzahlung und Verzugszinsen