Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,00 €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.
Beim Thema GWG ist Flexibilität angesagt. Denn seit dem 1.1.2010 gelten Vorschriften, die Unternehmern weitreichende Wahlrechte und damit Gestaltungsspielräume einräumen.
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GWG mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 €
Bei GWG bis zum Wert von 150,00 € besteht ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug oder Abschreibung über die betriebliche Nutzungsdauer. Diese Wahl treffen Sie für jedes Wirtschaftsgut einzeln.
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GWG mit Anschaffungskosten über 150,00 €
Bei GWG im Wert von über 150,00 € kann zunächst zwischen zwei Abschreibungsalternativen gewählt werden: dem Sofortabzug oder der Poolabschreibung. Das Wahlrecht muss für alle in einem Jahr gekauften oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich ausgeübt werden. Je nachdem welche Alternative gewählt wird liegt die GWG-Obergrenze entweder bei 410,00 € oder bei 1.000,00 €. Fällt die Entscheidung zugunsten der Alternative Sofortabzug aus, ist auch die normale Abschreibung über die Nutzungsdauer zulässig.
In unserem Beitrag Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren
erläutern wir die inzwischen recht komplizierten GWG-Regeln und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie geeigneten GWG-Alternative.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)