Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren

Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren


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Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,00 €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.

Beim Thema GWG ist Flexibilität angesagt. Denn seit dem 1.1.2010 gelten Vorschriften, die Unternehmern weitreichende Wahlrechte und damit Gestaltungsspielräume einräumen.

  • GWG mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 €

    Bei GWG bis zum Wert von 150,00 € besteht ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug oder Abschreibung über die betriebliche Nutzungsdauer. Diese Wahl treffen Sie für jedes Wirtschaftsgut einzeln.

  • GWG mit Anschaffungskosten über 150,00 €

    Bei GWG im Wert von über 150,00 € kann zunächst zwischen zwei Abschreibungsalternativen gewählt werden: dem Sofortabzug oder der Poolabschreibung. Das Wahlrecht muss für alle in einem Jahr gekauften oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich ausgeübt werden. Je nachdem welche Alternative gewählt wird liegt die GWG-Obergrenze entweder bei 410,00 € oder bei 1.000,00 €. Fällt die Entscheidung zugunsten der Alternative Sofortabzug aus, ist auch die normale Abschreibung über die Nutzungsdauer zulässig.

In unserem Beitrag Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren erläutern wir die inzwischen recht komplizierten GWG-Regeln und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie geeigneten GWG-Alternative.

Dieses eBook erhalten Sie als Download (PDF) und als Online-Direktansicht in unserem Portal.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sonder-Status geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • 2. Voraussetzungen für ein GWG
    • 2.1 Abnutzbares Anlagevermögen
    • 2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut
    • 2.3 Selbstständig nutzbar
  • 3. Wege zum GWG: Kauf oder Privateinlage
    • 3.1 Kauf eines Wirtschaftsgutes
    • 3.2 Einlage aus dem Privatvermögen
  • 4. Anschaffungskosten bis zu 150,00 €
  • 5. Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00 €
    • 5.1 Netto-Anschaffungskosten entscheiden
    • 5.2 Anschaffungskosten nachträglich mindern
  • 6. Alternative 1: Sofortabschreibung
  • 7. Alternative 2: Poolbildung
    • 7.1 Abschreibung der Pool-Wirtschaftsgüter
    • 7.2 Folgen bei Verkauf oder Entnahme
  • 8. Alternative 1 oder 2: Entscheidungshilfe

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