Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn mindestens 50,- Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlen werden.
Die Prämie beträgt 8,8 % der im Sparjahr (§ 4 Abs. 1 Wohnungsbauprämiengesetz) geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen.
Begünstigt sind maximal Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus je Kalenderjahr bis zu 512,- Euro (Ledige), 1.024,- Euro (Verheiratete).
Das zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600,- Euro (Ledige), 51.200,- Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Kapitaleinkünfte sind bei dieser Einkommensgrenze ab dem Jahr 2009 nicht zu berücksichtigen.
Praxistipp
Die Wohnungsbauprämie wird nur gezahlt, wenn das Kapital für eine Immobilie (Bau, Kauf, Modernisierung) verwendet wird. Davon ausgenommen sind Bausparer, die bei Abschluss ihres Bausparvertrages ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dürfen bei Auszahlung nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG)
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