Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter sind:
Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,
deren Erlangung zu Kosten führen,
die einer besonderen Bewertung zugänglich sind,
die in der Regel einer Nutzung von mehreren Wirtschaftsjahren unterliegen und
zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.
Praxistipp
Verlustbringende Wirtschaftsgüter (z.B. verlustbringende Wertpapiere) dürfen nicht aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn mit der Einbringung das Ziel verfolgt wird, dem Betrieb keinen Nutzen, sondern einen Verlust zuzuführen.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 13 EStH