Welteinkommen
Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht vor, unterliegen nicht nur die inländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen, sondern auch seine ausländischen Einkünfte der Besteuerung im Inland. Zwangläufig unterliegt das Welteinkommen (inländische und ausländische Einkünfte) der Besteuerung. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann es zur Freistellung der ausländischen Einkünfte von der Besteuerung im Inland oder zur Anrechung der ausländischen Steuer auf die inländische Steuer kommen.