Umsatzsteuererklärung / konsolidiert

Eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung enthält alle steuerbaren Umsätze eines Unternehmers, auch wenn sie auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern ausgeführt werden. Der umsatzsteuerrechtliche Unternehmensbegriff ist umfassend geregelt. Er sieht vor, dass sämtliche Betriebe oder beruflichen Tätigkeiten desselben Unternehmers, zum Unternehmen gehören.

Organgesellschaften sind Teile des einheitlichen Unternehmens eines Unternehmers. Das Wesen einer umsatzsteuerlichen Organschaft setzt die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers voraus. Dies führt dazu, dass Innenumsätze innerhalb einer Organschaft nicht umsatzsteuerbar sind. Eingeschränkt wird die Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen jedoch auf solche von inländischen Organgesellschaften.

Die Zusammenfassung aller umsatzsteuerrelevanten Tatbestände in einer Umsatzsteuererklärung bedeutet, dass Innenumsätze ähnlich wie bei der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung innerhalb eines Konzerns, nicht erfasst bzw. eliminiert und damit auch nicht erklärt werden.

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