Teilwertabschreibung

Eine Teilwertabschreibung ist bei allen Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens möglich. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsgutes niedriger ist als dessen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung. Diese Differenz zwischen Buchwert (Anschaffungskosten/Herstellungskosten minus Abschreibung) und Teilwert kann Teilwertabschreibung abgeschrieben werden.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Teilwert

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 6 EStG