Schätzung

Kann eine Besteuerungsgrundlage nicht ermittelt werden, so ist sie zu schätzen. Zu einer Schätzung kommt es insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige

  • über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung geben kann,

  • weitere Auskünfte oder eine eidesstattliche Versicherung verweigert,

  • keine Bücher oder Aufzeichnungen vorlegt,

  • unvollständige Angaben macht,

  • keine Steuererklärung einreicht.

Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 162 AO

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