Sachbezüge

Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,- Euro im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.

Die Sachbezüge sind mit 96 % des üblichen Endpreises zu bewerten. Werden verbilligte Flüge von einem Luftfahrtunternehmen gewährt, können für die Bewertung Durchschnittwerte zum Ansatz kommen.

Sachbezüge können auch pauschal versteuert werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.12.2009, IV C 5 - S 2334/09/10006

  2. § 8 Abs. 2 EStG

  3. R 8.2 LStR

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