Garantiert sicher einkaufen
Wir sind Trusted Shops zertifiziert

Private Veräußerungsgeschäfte

Rechtslage ab 1.1.2009:

Die Veräußerung von Wertpapieren unterliegt der Abgeltungssteuer. Damit entfallen die Spektlationsfristen und eine Veräußerung unterliegt generell der Besteuerung. Für Immobilien gilt weiterhin die Spekulationsbesteuerung, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigenheime sind von dieser Besteuerung ausgeschlossen.

Rechtslage bis 31.12.2008:

Mit dem Steuerentlastungsgesetz wurde der Begriff „Spekulationsgeschäft“ abgeschafft und hierfür der Begriff „private Veräußerungsgeschäfte“ eingeführt. Werden Grundstücke bzw. Immobilien oder Kapitalanlagen innerhalb bestimmter Fristen veräußert, so kann bei Unterschreitung der gesetzlichen Fristen eine Besteuerung ausgelöst werden.

Immobilien: Erfolgt die Veräußerung von Immobilien bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb, löst dies eine Besteuerung des erzielten Veräußerungsgewinns (Spekulationsgewinns) aus. Vom steuerpflichtigen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften können Werbungskosten abgezogen werden. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel Bankspesen, Marklercourtage und Kreditzinsen.

Wertpapiere: Bei einer Veräußerung innerhalb von 12 Monaten wird eine Besteuerung ausgelöst. Kauft zum Beispiel ein Kapitalanleger am 5.5.2002 Aktien, so kann er diese erst am 6.5.2003 wieder steuerfrei veräußern. Jedoch sind die in einem Veranlagungsjahr erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erst bei Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro steuerpflichtig.

Seit 2002 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Aktienanlagen zu 50 Prozent der versteuert werden, da das Halbeinkunftsverfahren greift. Die Freigrenze beträgt unverändert 512 Euro. Gewinne aus der privaten Veräußerung von Aktien sind daher bis zu 1.023,99 Euro steuerfrei. Wird der Grenzwert erreicht und ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften von insgesamt 1.024 Euro erzielt, so muss die Hälfte dieses Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Praxistipp

Veräußert ein Aktionär Wertpapiere um noch am selben Tag die gleiche Art und Anzahl zu kaufen, dann wird der hierbei entstandene Kursverlust nicht als Spekulationsverlust anerkannt, da ein Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 14.9.2006, Aktenzeichen: 5 K 286/03)

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Abgeltungssteuer

  2. Grundstück

  3. Aktien

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 23 EStG

A-Z auf einen Blick

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z #

Verwandte Begriffe