Praxisgebühr
Die vom 01.01.2004 bis 31.12.2012 erhobene Praxisgebühr von 10,– € im Quartal wird den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet. Nur wenn die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überschritten wird, entsteht dann eine steuerliche Entlastung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 EStG
Der VorsorgeOrdner
Der VorsorgeOrdner unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Dokumente und Informationen für den Ernstfall strukturiert festzuhalten. Von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten über Vermögensübersichten bis hin zu Checklisten für Angehörige – für mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Entlastung im Notfall.