Pflegegeld

Pflegt ein Steuerpflichtiger einen nahen Angehörigen und erhält er hierfür ein Entgelt, so sind diese Einnahmen steuerfrei, wenn die Leistungen für die Grundpflege nach § 37 SGB XI (Sozialgesetzbuch) erbacht werden. Pflegt der Steuerpflichtige ein befreundete Person, die in keinem Verwandschaftsverhältnis zu ihm steht, dann sind die Entgelte, die er für seine Pflegedienste erhält, steuerpflichtig.

Praxistipp

Entgelte die an Angehörige gezahlt werden, sind bei der Pflegestufe I mit 205 €, bei der Pflegestufe II mit 410 € und bei der Pflegestufe III mit 665 € von der Besteuerung frei gestellt.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Behinderte

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Hessisches Finanzgericht 20.9.2000 – 5 K 1668/00

  2. § 3 EStG

  3. § 37 SGB XI

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