Parkplatzkosten
Mietet der Arbeitnehmer in der Nähe seines Arbeitsplatzes einen Parkplatz an, entstehen keine abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für den Parkplatz sind mit der Entfernungspauschale abgegolten. Wird der Parkplatz jedoch vom Arbeitgeber angemietet und an den Arbeitnehmer kostenlos überlassen, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitlohn vor. Für diesen Betrag sind auch keine Sozialabgaben zu leisten.
Praxistipp
Der Parkplatz sollte immer vom Arbeitgeber angemietet und dann kostenlos an den Arbeitnehmer überlassen werden.