Ordnungsgeld

Muss im betrieblichen Bereich ein Ordnungsgeld gezahlt werden, so gehört diese Ausgabe zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Ordnungsgelder können zudem auch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Zwangsgeld

  2. Geldbußen

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 4 EStG

  2. § 12 EStG