Ordnungsgeld
Muss im betrieblichen Bereich ein Ordnungsgeld gezahlt werden, so gehört diese Ausgabe zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Ordnungsgelder können zudem auch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Muss im betrieblichen Bereich ein Ordnungsgeld gezahlt werden, so gehört diese Ausgabe zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Ordnungsgelder können zudem auch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.