Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion untersteht dem Bundesfinanzministerium und dem Landesfinanzministerium und leitet die Finanzverwaltung für den Bund und für die Länder. Sie überwacht die Gesetzesanwendung und beaufsichtigt die ihr nachgeordneten Behörden (§ 6 AO).

Hierzu gehören die Finanzämter und die staatlichen Hochbauämter.

In einigen Ländern wurden die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen aufgelöst und deren Aufgabengebiete direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung eingegliedert.

Die Finanzämter sind für die Ermittlung, Erhebung und Vollstreckung der Steuern zuständig. Zudem gewähren sie Zulagen und setzen die Einheitswerte fest.

Praxistipp

Unter www.finanzamt.de können Anschriften der einzelnen Finanzbehörden (bundesweit) recherchiert werden, zudem sind die Internetadressen der Finanzbehörden aufgelistet.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Bundesfinanzhof

  2. Fristen

  3. Vollstreckung

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