Lerngemeinschaft

Wird eine Berufsausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert, können Kosten für eine Lerngemeinschaft als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Typische Werbungskosten, die im Rahmen einer Lerngemeinschaft anfallen, sind Fahrtkosten (hierbei kann pro Kilometer eine Pauschale von 0,30 € angesetzt werden, wenn das eigene Fahrzeug (Pkw) genutzt wird) und Verpflegungspauschalen (Abwesenheit von zu Hause muss mindestens 8 Stunden betragen).

Dass eine Lerngemeinschaft stattgefunden hat, muss jedoch nachgewiesen werden. Als Nachweis kann ein Bestätigung der anderen Teilnehmer oder ein Verweis auf den behandelten Lernstoff (Arbeitsunterlagen z.B. Skizzen/Übungsaufgaben können ein Beleg sein) dienen.

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