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Haftung des Geschäftsführers

Die Haftung des Geschäftsführers erstreckts sich auf das Innenverhältnis und auf das Außenverhältnis. Im Innenverhältnis können sich Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftern ergeben. Im Außenverhältnis besteht eine Haftung gegenüber Dritten, wie Gläubigern oder öffentlichen Institutionen.

Innenverhältnis:

  1. Gesellschaft: Schadensersatzansprüche aufgrund schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht, Ansprüche aus schuldhafter Unterlassung des Konkurs- oder Vergleichsantrags, Ansprüche aus falschen Angaben bei Gründung der Gesellschaft oder bei Kapitalerhöhung sowie Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen des Geschäftsführers (z.B. Untreue).

  2. Gesellschafter: Haftungsansprüche entstehen bei verbotener Auszahlung von Stammkapital und Ausschüttungen.

Außenverhältnis:

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 34 AO

  2. § 43 GmbHG

  3. § 64 GmbHG

  4. § 11 GmbHG