Haushaltsersparnis

Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst, sind entstehende Heimkosten um die Haushaltsersparnis zu reduzieren. Liegen die Voraussetzungen (Heimunterbringung) nur während eines Teils des Kalenderjahres vor, sind die anteiligen Beträge (1/360 pro Tag, 1/12 pro Monat) anzusetzen.

So hoch ist die Haushaltsersparnis (in Euro)

pro Jahr

pro Monat

pro Tag

2010

8.004,-

667,-

22,23

2009

7.680,-

640,-

21,40

2008

7.680,-

640,-

21,40

Kosten zur Unterbringung in einem Krankenhaus werden regelmäßig ohne Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Heimunterbringung

  2. Krankheitskosten