Grundlagenbescheid

Der Grundlagenbescheid ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens und löst keine unmittelbare Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerschuld aus.

Ein Grundlagenbescheid ist zum Beispiel die Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das zuständige Versorgungsamt oder die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.

Entscheidungen eines Grundlagenbescheids können nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden. Wird der Grundlagenbescheid aufgehoben, geändert oder erlassen, dann ist auch der Folgebescheid aufzuheben, zu ändern oder zu erlassen (§ 351 AO, § 175 AO).

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Bescheid

  2. Folgebescheid

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