Großspendenregelung

Rechtslage ab 1.1.2007:

Der Gesetzgeber hat die Goßspendenregelung durch einen einheitlichen und zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag ersetzt.

Rechtslage bis 31.12.2006:

Liegt der Spendenbetrag über 25.565 €, so spricht das Gesetz von einer Großspende. Großspenden können um ein Jahr zurück getragen und auf maximal fünf Jahre vorgetragen werden.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Spenden

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 10b EStG