Großspendenregelung

Rechtslage seit 01.01.2007:

Der Gesetzgeber hat die Großspendenregelung durch einen einheitlichen und zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag ersetzt. Der Spendenabzug ist auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte im Veranlagungszeitraum beschränkt. Der übersteigende Betrag wird in die Zukunft vorgetragen.

Rechtslage bis 31.12.2006:

Liegt der Spendenbetrag über 25.565,– €, so spricht das Gesetz von einer Großspende. Großspenden können um ein Jahr zurück getragen und auf maximal fünf Jahre vorgetragen werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 10b EStG

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