Großspendenregelung
Rechtslage ab 1.1.2007:
Der Gesetzgeber hat die Goßspendenregelung durch einen einheitlichen und zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag ersetzt.
Rechtslage bis 31.12.2006:
Liegt der Spendenbetrag über 25.565 €, so spricht das Gesetz von einer Großspende. Großspenden können um ein Jahr zurück getragen und auf maximal fünf Jahre vorgetragen werden.