Forderung

Forderungen entstehen im Rahmen eines Schuldverhältnisses. Wurde zum Beispiel eine Ware gegen Rechnung geliefert, hat der Lieferant (Gläubiger) eine Forderung gegenüber dem Käufer (Schuldner) solange die Rechnung noch nicht bezahlt worden ist. Eine Forderung muss jedoch nicht nur auf vertragliche Vereinarungen beruhen, sie kann zudem durch gesetzliche Bestimmungen entstehen. Hierzu gehören Forderungen aus Schadensersatzansprüchen.

Bei Beendigung eines schwebenden Geschäftes muss eine Forderung bilanziert werden. Ein schwebendes Geschäft ist beendet, wenn die Leistung erbracht wurde.

Mit Abnahme einer Bauausführung gilt die Leistung als erbracht. Bei der Bilanzierung von Forderungen haben Kapitalgesellschaften/Genossenschaften und Einzelunternehmen/Personengesellschaften unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften zu beachten.

Forderungen gehören zu den nicht abnutzbaren Anlagegütern des Umlaufvermögens. Sie sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Wird am Bilanzstichtag festgestellt, dass bestimmte Forderungen uneinbringlich sind, so beträgt der Teilwert Null Euro.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Forderungsausfall

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 246 HGB

  2. § 266 HGB

  3. § 6 EStG

A-Z auf einen Blick

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z #

Verwandte Begriffe