Fahrtkostenzuschüsse

Zahlt der Arbeitgeber für die Fahrten seiner Arbeitnehmer zwischen Wohnort und täglicher Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss, so war dieser bis Ende 2003 steuerfrei, wenn der Zuschuss für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt wurde. Steuerfrei war auch die unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassung von Fahrausweisen für diese Verkehrsmittel. Ab 2004 sind auch diese Zuschüsse lohnsteuerpflichtig. Jedoch kann der geldwerte Vorteil der Fahrtkostenzuschüsse pauschal versteuert werden. In diesem Fall ist der Zuschuss auch sozialversicherungsfrei.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 3 Nr. 34 EStG

A-Z auf einen Blick

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z #