Folgebescheid
Bei einem Folgebescheid sind die Feststellungen, die in einem Grundlagenbescheid getroffen wurden, bindend. Folgebescheide können
Steuerbescheide,
Feststellungsbescheide,
Steuermessbescheide oder
Steueranmeldungen sein.
Diese Bescheide werden jedoch nur zu einem Folgebescheid, wenn für diese Bescheide Feststellungen eines anderen Bescheides (z.B. Grundlagenbescheid) bindend waren.
Bei einem Folgebescheid kann nur dann eine Aufhebung oder Änderung durchgeführt werden, wenn der Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird (§ 182 AO, § 171 AO, § 175 AO).
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