Erziehungsfreibetrag

Zusätzlich zum Kinderfreibetrag steht Eltern der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" zu, kurz Erziehungsfreibetrag.

Den Erziehungsfreibetrag gibt es - wie den Kinderfreibetrag - nur für die Monate, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Vor allem bei einem volljährigen Kind müssen Sie darauf achten, dass es zum Beispiel nicht zu viel verdient.

So hoch ist der Erziehungsfreibetrag:

voller

halber

2009

pro Jahr

2.160,- Euro

1.080,- Euro

pro Monat

180,- Euro

90,- Euro

2010

pro Jahr

2.640,- Euro

1.320,- Euro

pro Monat

220,- Euro

110,- Euro

Für jedes Kind gibt es die vollen Freibeträge für Kinder nur einmal. Grundsätzlich teilen sich die Eltern die Freibeträge (Halbteilungsprinzip). Verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen Kind bekommen die vollen Freibeträge. Wählen die Eltern die getrennte Veranlagung, stehen Vater und Mutter jeweils die halben Freibeträge zu.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Kinderfreibetrag

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 32 Abs. 6 EStG

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