Erbschaftsteuer/Steuerbefreiungen
Für zahlreiche Zuwendungen ist weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zu entrichten ist.
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Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 13 ErbStG
Für zahlreiche Zuwendungen ist weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zu entrichten ist.
§ 13 ErbStG