Einspruchsentscheidung
Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht oder nur teilweise abhilft oder Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, entscheidet das Finanzamt über Ihren Einspruch mit der Einspruchsentscheidung. Mit dieser kann das Finanzamt
Ihnen voll zustimmen,
Ihrem Einspruch nur teilweise entsprechen,
Ihren Einspruch insgesamt abschmettern oder
die angedrohte Verböserung wahr machen und den angefochtenen Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil korrigieren.
In der Einspruchsentscheidung teilt Ihnen das Finanzamt mit, wie es über Ihren Einspruch entschieden hat, ob es also Ihren Einspruch für unbegründet oder für begründet hält und ob sich die im ursprünglichen Steuerbescheid festgesetzte Steuer ändert.
Sind Sie mit der Einspruchsentscheidung nicht einverstanden, können Sie dagegen nur noch Klage beim Finanzgericht erheben.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 367 Abs. 1 AO
Tipp der Redaktion
Keine Angst vor dem Finanzamt - So gehen Sie erfolgreich gegen Ihren Steuerbescheid vor
Steuertipps Spezial Nr. 25: Seien Sie ehrlich: Lesen Sie Ihren Steuerbescheid von vorne bis hinten durch? Eher nicht, oder? Wichtig ist doch nur, ob unter dem Strich das rauskommt, was Sie sich an Erstattung oder Nachzahlung ausgerechnet haben. Aber was, wenn da ein ganz anderer Betrag steht und Sie im schlimmsten Fall statt der erwarteten Erstattung kräftig Steuern nachzahlen müssen? In dieser Broschüre lesen Sie alles, was Sie rund um den Steuerbescheid beachten müssen.